Unser Service als

Haushaltshilfe

Wussten Sie, dass Sie bei der ersten Pflegestufe Anspruch auf kostenlose Haushaltshilfe haben?

Ab dem ersten Pflegegrad erstattet Ihre Pflegekasse jährlich 1.500 Euro, was monatlich 125 Euro entspricht. Diese Unterstützung deckt unter anderem Hilfe im Haushalt ab.

Wir sind Landesrechtlich anerkannt für Angebote zur Unterstützung im Alltag*. Unser zuverlässiger Service ermöglicht es uns, direkt mit den Pflegekassen abzurechnen, so dass Sie sich keine Sorgen um lästigen Papierkram machen müssen.

*ausschließlich haushaltswirtschaftliche Dienstleistungen

Was beinhaltet unsere Haushaltshilfe?

Mit der Hilfe von unserem erfahrenen Team ermöglichen wir Ihnen eine saubere und komfortable Wohnatmosphäre. Ihr Wohlbefinden steht für uns an erster Stelle, deshalb setzen wir als professionelle Haushaltshilfe besonderen Wert auf eine nachhaltige und individuell abgestimmte Reinigung mit Herz. Die Haushaltshilfe verschafft Ihnen neben einer sauberen Umgebung auch mehr Zeit mit Ihren Liebsten, da Sie mit der gewonnen Zeit sich auf die wesentlichen Sachen im Leben fokussieren können.

Unsere Leistungen:

  • Reinigung des Wohnbereiches

  • Ab- und Beziehen des Bettes

  • Pflege der Wäsche und Kleidung

  • Spülen

  • Unterstützung beim Einkauf

  • Alltagsbegleitung

  • Bügeln

Finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben!

Skoon steht Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite, um Hilfen bei der Haushaltsführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anzubieten. Wir setzen unser qualifiziertes Team ein, um individuelle Bedürfnisse zu erfüllen und eine effiziente Unterstützung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten.


Ein Alltagsbegleiter ist nicht verantwortlich für pflegerische Leistungen gemäß SGB V und übernimmt keine Medikamentenverabreichung.

  • Bedingungen:

    Grundpflegebedarf besteht nur in geringem Umfang.

    Die selbstständige Lebensführung ist beeinträchtigt, aber keine regelmäßige Pflege notwendig.

    Anspruch auf Haushaltshilfe bei nachweislich erschwertem Alltag.

    Betrag:

    Monatlicher Betrag von bis zu 125 Euro von ihrer Krankenkasse.

  • Bedingungen:

    Erheblicher Pflegebedarf für mehrmals tägliche Unterstützung.

    Hilfe bei Körperpflege und regelmäßiger Grundpflege erforderlich.

    Vorhandene Beeinträchtigungen in der selbstständigen Lebensführung.

    Betrag:

    Unterstützung von bis zu 761 Euro pro Monat von ihrer Pflegekasse.

  • Bedingungen:

    Schwerer Pflegebedarf für umfassende Unterstützung im Alltag.

    Notwendigkeit von regelmäßiger Hilfe bei der Grundpflege.

    Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erfordert fortlaufende Pflege.

    Betrag:

    Monatlicher Betrag von bis zu 1.432 Euro von ihrer Krankenkasse.

  • Bedingungen:

    Hochgradiger Pflegebedarf mit schweren Beeinträchtigungen.

    Abhängigkeit von umfassender Hilfe bei allen Aktivitäten.

    Notwendigkeit von spezialisierter Pflege, auch im häuslichen Umfeld.

    Betrag:

    Unterstützung von bis zu 1.778 Euro pro Monat von ihrer Pflegekasse.

  • Bedingungen:

    Höchster Pflegebedarf mit sehr schweren Beeinträchtigungen.

    Rund um die Uhr auf intensive Pflege angewiesen.

    Vollständige Abhängigkeit von pflegerischer Unterstützung.

    Betrag:

    Höchstmögliche Unterstützung von bis zu 2.200 Euro pro Monat von ihrer Pflegekasse.

Wie bekommen Senioren ohne Pflegegrad eine Haushaltshilfe?

Auch wenn kein Pflegegrad vorliegt, gibt es dennoch die Option, eine vorübergehende Haushaltshilfe über die Krankenkasse zu beantragen. Es ist vielen Senioren nicht bewusst, dass sie nach Operationen, während der Rehabilitationsphase oder bei vorübergehender Mobilitätseinschränkung Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben. Diese ist entscheidend, um eine schnelle Genesung zu unterstützen und es Ihnen zu ermöglichen, Ihren Haushalt eigenständig wie gewohnt zu führen.

Allerdings sehen die Krankenkassen diese Zusatzleistung in der Regel zeitlich begrenzt vor. Somit können Sie eine Haushaltshilfe nur für einen begrenzten Zeitraum finanzieren. Andernfalls müssen Sie als Nicht-Inhaber einer Pflegestufe die Kosten privat tragen. Wenn Sie beispielsweise über uns eine vorübergehende Haushaltshilfe vor Ort erhalten möchten, benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Mit dieser Bescheinigung übernehmen wir auch die Organisation und Abwicklung gegenüber der Krankenkasse.

Wir als professionelle Haushaltshilfe für alle Personen, den ein Pflegegrad zugewiesen ist (vor allem Senioren) sind uns der Wichtigkeit bewusst, unseren Kunden eine saubere und angenehme Wohnatmosphäre zu ermöglichen. Unser erfahrenes Team kümmert sich um alle Reinigungsarbeiten im Haushalt, von Fenster putzen über Staubwischen bis hin zum Saugen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine schonende und umweltfreundliche Reinigung, um das Wohlbefinden unserer Kunden zu fördern.

Neben der Reinigung bieten wir auch Unterstützung beim Einkaufen und im Garten an. Auf diese Weise können wir dazu beitragen, dass unsere Kunden trotz körperlicher Einschränkungen weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Ein Alltagsbegleiter ist nicht verantwortlich für pflegerische Leistungen gemäß SGB V und übernimmt keine Medikamentenverabreichung. Obwohl wir qualifizierte Fachkräfte in unserem Team haben, konzentrieren sich diese vorrangig auf die Ausbildung unserer Mitarbeiter. Wir legen unseren Schwerpunkt auf die Unterstützung von älteren Menschen in ihrem täglichen Leben durch junge Leute.

Es ist zu betonen, dass alle unsere Mitarbeiter eine abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung haben.

Gerne beraten wir Sie individuell und erstellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.